Betrug durch Beitragsservice
Ich habe den Rundfunkbeitrag ordnungsgemäß auf meinen Sohn ummelden lassen, da wir einen gemeinsamen Haushalt führen und er seitdem der Beitragsschuldner ist.
Die Ummeldung wurde mir schriftlich bestätigt. Zusätzlich wurde sein gültiger Bürgergeldbescheid eingereicht, womit eine gesetzliche Befreiung vom Rundfunkbeitrag vorliegt.
Trotzdem wurde weiterhin regelmäßig von meinem Konto abgebucht, obwohl ich nicht mehr Beitragsschuldnerin bin und keine gültige Einzugsermächtigung mehr für mein Konto besteht.
Parallel dazu erhält mein Sohn weiterhin Zahlungsaufforderungen, obwohl alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Hinzu kommt, dass durch diese Abbuchungen – unabhängig davon, dass sie rechtlich unzulässig waren – für diesen Haushalt keinerlei offene Forderungen bestehen.
Eine gleichzeitige Zahlungsaufforderung stellt daher zusätzlich eine unzulässige Doppelveranlagung eines Haushalts dar, da der Rundfunkbeitrag ausschließlich haushaltsbezogen erhoben wird.
Trotzdem hat der Beitragsservice eine Vollstreckung eingeleitet.
Heute waren Mitarbeiterinnen der Vollstreckungsstelle der Gemeinde bei meinem Sohn, obwohl rechtlich keine offene Forderung besteht und der Sachverhalt mehrfach korrekt mitgeteilt wurde.
Dem Beitragsservice liegen alle relevanten Nachweise vor:
schriftliche Bestätigung des Beitragszahlerwechsels
gültiger Bürgergeldbescheid
Kontoauszüge, die belegen, dass weiterhin von meinem Konto abgebucht wurde
Statt den Fehler zu korrigieren, wird massiver Druck aufgebaut – bis hin zu Vollstreckungsmaßnahmen.
Dieses Vorgehen ist intransparent, unverhältnismäßig und rechtlich nicht haltbar.
Eine doppelte Zahlungsaufforderung für einen Haushalt werden wir uns nicht bieten lassen.
Leider muss man hier ja einen Stern vergeben.Diesen kann man sich getrost wegdenken.








