Mehrfach keine angekündigte Rückmeldung – enttäuschende Kommunikation im laufenden Vorgang
Ich habe Mahn & Rot mit dem Einzug einer offenen geschäftlichen Forderung beauftragt. Nachdem die Gegenseite die Forderung über eine Rechtsanwältin zurückweisen ließ und darüber hinaus Pflichtverletzungen sowie mögliche Schadensersatzansprüche gegen mein Unternehmen behauptete, bat ich um eine abgestimmte und zeitnahe Reaktion.
Am 23.06.2026 bat ich Mahn & Rot über das Ticketsystem um ein strategisches Gespräch und stellte umfangreiche Unterlagen zur Verfügung. Am selben Tag reichte ich zusätzlich eine schriftliche Zusammenfassung des Sachverhalts ein und bat ausdrücklich um Prüfung und Einschätzung.
Nach einem Telefonat am 29.06. übersandte ich noch einen weiteren, aus meiner Sicht wichtigen Nachweis. Mir wurde angekündigt, den Vorgang zu prüfen und sich mit einem Vorschlag für die Antwort an die gegnerische Rechtsanwältin zu melden.
Trotz der von der Gegenseite gesetzten Frist erhielt ich weder den angekündigten Vorschlag noch eine konkrete schriftliche Rückmeldung zu meinen Fragen. Deshalb wandte ich mich am 01.07. erneut ausführlich über das Ticketsystem an Mahn & Rot. Ich übersandte den vollständigen Entwurf meiner Stellungnahme und erklärte ausdrücklich:
– Die Forderung wird vollständig aufrechterhalten.
– Es wird weder ein Vergleich noch ein Forderungsverzicht oder eine Reduzierung erklärt.
– Ohne Abstimmung mit Mahn & Rot soll keine verbindliche Einigung getroffen werden.
– Falls Einwände gegen den Inhalt oder den Versand bestehen, sollen diese vor dem Versand konkret mitgeteilt werden.
Auch auf diese Nachricht erhielt ich keine schriftliche Rückmeldung. Da die Frist der Gegenseite bereits abgelaufen war, versandte ich die Stellungnahme anschließend selbst.
Einige Tage später teilte ich der Gegenseite außerdem mit, dass ich mich um eine kurzfristige anwaltliche Vertretung bemühe und die weitere Kommunikation anschließend über die beauftragte Kanzlei erfolgen solle.
Mahn & Rot hat mir inzwischen erläutert, dass man gerade diese spätere Erklärung als Entzug des Inkassomandats bewertet. Auf Grundlage der AGB wurden mir deshalb 53 Euro für die bis dahin erfolgte Tätigkeit in Rechnung gestellt.
Diese Begründung kann ich nach der inzwischen erfolgten Erläuterung zumindest besser nachvollziehen als zum Zeitpunkt meiner ursprünglichen Bewertung. Meine Kritik richtet sich deshalb inzwischen weniger gegen die Höhe dieser Kosten als gegen die Kommunikation und Betreuung während des Vorgangs.
Besonders enttäuschend war für mich, dass ich trotz mehrerer konkreter schriftlicher Anfragen und einer telefonisch angekündigten Rückmeldung gerade in einer Situation mit laufender beziehungsweise bereits abgelaufener gegnerischer Frist keine konkrete schriftliche Unterstützung bei der Abstimmung meiner Antwort erhielt.
Auch nach Beendigung des Vorgangs setzte sich dieser Eindruck fort. Am 20.07.2026 schrieb ich Mahn & Rot ausführlich, warum ich die Beendigung des Mandats und die Abrechnung nicht nachvollziehen konnte. Auf diese Nachricht erhielt ich bis zum 02.09.2026 keine Antwort. Eine ausführliche Stellungnahme des Geschäftsführers erhielt ich erst im Zusammenhang mit meiner zwischenzeitlich veröffentlichten Bewertung.
Insgesamt hatte ich während der Zusammenarbeit wiederholt den Eindruck, dass eine Reaktion vor allem dann erfolgte, wenn ich selbst telefonisch nachfasste oder wenn es um die Abrechnung ging. Bei schriftlichen Rückfragen, Feedback oder dem Wunsch nach konkreter inhaltlicher Abstimmung musste ich dagegen teilweise sehr lange auf eine Reaktion warten oder erhielt gar keine.
Mahn & Rot wirbt auf der Website unter anderem mit „Keine Kosten, kein Risiko“. Nach der inzwischen erfolgten Erläuterung gilt dies nach deren Verständnis nicht, wenn das Mandat entzogen beziehungsweise die Angelegenheit anderweitig vergeben wird; dann werden die bis dahin angefallenen Tätigkeiten berechnet. Diese Einschränkung sollte man aus meiner Sicht bei einer Beauftragung kennen.
Aufgrund meiner persönlichen Erfahrung mit der Kommunikation und Betreuung kann ich die Zusammenarbeit weiterhin nicht empfehlen.






